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Rechte und Pflichten des Kaisers

Der Kaiser, dass Kaiserpaar repräsentiert den Schützenverein nach innen und außen. Er unterliegt wie jedes ordentliche Mitglied der Vereinssatzung.

Der Kaiser darf an allen Versammlungen, Vorstands- und Offiziersbesprechungen teilnehmen. Er besitzt ein Stimmrecht als reguläres Vereinsmitglied.

Bei Versammlungen besteht ein Anrecht auf einen Platz beim Vorstand neben dem König.

Es bestehen keine finanziellen Verpflichtungen für den Kaiser bei Veranstaltungen des Schützenvereins. (z.B. Getränkerunden)

Das Kaiserpaar ist bei allen Schützenfesten eingeladen am Königstisch zu sitzen, eine grundsätzliche Verpflichtung besteht nicht. Alternativ besteht die Möglichkeit am Vorstandstisch zu sitzen.

Er sollte die Kaiserkette verpflichtend bei den Kaiserfesten tragen, für diese trägt er die Verantwortung.

Wird der Schützenverein offiziell zu Jubiläen fremder Schützenvereine eingeladen, ist es grundsätzlich erwünscht, dass das Kaiserpaar als Repräsentant des Schützenvereins Schapdetten daran teilnimmt.

Bei allen Schützenfesten sollte das Kaiserpaar an der Polonaise teilnehmen und sich hinter den Königspaaren einreihen. (Ausnahme Kaiserfest)

Außer bei den Kaiserfesten besteht für den Kaiser kein Anspruch auf einen Platz in der Festkutsche. Bei Umzügen reiht er sich beim Ehrenvorstand ein.

 

Kaiserschießen

Das Kaiserschießen und alle weitergehenden Regelungen unterliegen den Festlegungen und Regularien des amtierenden Vorstands.

Die Kaiserwürde dürfen grundsätzlich der amtierende König und alle ehemaligen Könige des Schützenvereins Schapdetten e.V. erlangen.

Die Verpflichtung eines Königs zum Kaiserschießen besteht nicht.

Eine weitere Voraussetzung am Kaiserschießen teilzunehmen, ist eine durchgängige Mitgliedschaft im Schützenverein Schapdetten e.V..

Bei Unstimmigkeiten liegt das Entscheidungsrecht ausschließlich beim Vorstand.

Das Kaiserschießen eröffnet der amtierende Kaiser. Es schließen sich der älteste König und alle weiteren Könige gemäß dem ältesten Königsjahrgang an.

Unwiderruflich erhält der König die Kaiserwürde, bei dessen Schuss der Vogel fällt.

Die Kaiserzeit beträgt abwechselnd 12 bzw. 13 Jahre.

 

Der Vorstand

Schützenverein Schapdetten e.V.                                                     März 2018

Kaiserfest

Der Vorstand organisiert das Kaiserschießen im Rahmen eines Schützenfestes.

Das amtierende Kaiserpaar wird zusammen mit dem aktuelle König und Vorsitzenden mit der Kutsche vom Festzelt zur Vogelstange gefahren.

An der Vogelstange findet die Proklamation des neuen Kaisers statt verbunden mit dem obligatorischen Ehrung mit der die Kaiserkette.

Der Kaiser benennt seine Kaiserin und sein Hofstaat.

Der neue und alte Kaiser, sowie der König und Vorsitzende werden mit der Kutsche zum Festzelt gebracht.

Zu Ehren des neuen Kaisers findet ein Fahnenschlag statt.

Außer beim Jubiläum (alle 25Jahre) findet keine Kaiser-Polonaise statt.

Aufstellung bei der Polonaise:  Neuer König mit Hofstaat, Silber-König, altes Königpaar und das Kaiserpaar;

Der Kaiser lädt Gäste zum Kaiserball ein, Sitzplatzreservierungen und Tischaufteilungen werden ausschließlich mit dem Verantwortlichen des Vorstandes abgesprochen.

Vorstand und Offiziere mit Begleitung nehmen an der Kaiserfest teil. Zur Unterstützung des Kaiserballes werden durch Vorstand, pro teilnehmende Person  10 Euro eingesammelt. Dieses Geld wird dem Kaiserpaar, gemeinsam durch Vorstand und Offiziere überreicht.

Der Kaiser unterhält den Vorstands und Offizierstisch mit je 4 Getränkekisten.